Sozialpädagogisches Zentrum des Staates // Die Luxemburger Regierung

Aufgabenbereiche

Gemäß dem Gesetz vom 16. Juni 2004 nimmt das sozialpädagogische Zentrum des Staates (Centre socio-éducatif de l’État) Minderjährige auf, die ihm per Beschluss der Justizbehörden unbefristet und im Allgemeinen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anvertraut werden.