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Gemäß dem Gesetz vom 16. Juni 2004 nimmt das sozialpädagogische Zentrum des Staates (Centre socio-éducatif de l'État) Minderjährige auf, die ihm per Beschluss der Justizbehörden unbefristet und im Allgemeinen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anvertraut werden.
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Sozialpädagogisches Zentrum des Staates // Die Luxemburger Regierung
Sozialpädagogisches Zentrum des Staates - Die Luxemburger Regierung
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